Elternmitwirkung

Klassenpflegschaft

Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Erziehungsberechtigten der Schüler und Schülerinnen einer Klasse. Die Mitglieder wählen zu Schuljahresbeginn eine/n Vorsitzende/n und eine/n Vertreter aus ihrer Mitte.

Aufgaben: Die Klassenpflegschaft berät über die Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Klasse. Es werden wesentliche Dinge besprochen, die Ihr Kind im Klassenverband betreffen.

Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden jeder Klassenpflegschaft. Die Vertretungen dürfen mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Die Mitglieder wählen eine/n Schulpflegschaftsvorsitzende/n und eine Vertretung.

Aufgaben: Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Erziehungsberechtigten bei der Gestaltung der Bildungs- und

Erziehungsarbeit in der Schule. Sie hat beratende Funktion und kann Anträge an die Schulkonferenz stellen.

Schulpflegschaftsvorsitzende:   

Vertreterin:                              

Schulkonferenz

Mitglieder der Schulkonferenz sind sechs Lehrkräfte und sechs Elternvertreter. Die Eltern werden von der Schulpflegschaft gewählt.

Aufgaben: Die Schulkonferenz entscheidet über wesentliche schulische Angelegenheiten, wie die Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, die Durchführung von Schulfesten, die Einführung von Lernmitteln sowie die Inhalte des Schulprogramms.